Allgemein bekannt ist, dass beruflich oder betrieblich bedingte Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar sind.
Wussten Sie auch, dass rein privat veranlasste Umzugskosten auch steuerlich absetzbar sein können ?
Der Aufwand kann im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG in Höhe von 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung sowie mit Fahrt- und Maschinenkosten mit maximal 4.000 EUR pro Jahr (20% = 800 EUR) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (BMF, Schreiben v. 15.2.2010, BStBl 2010 I S. 140, Tz. 19). Das gilt bei einem privat veranlassten Umzug, durch den der Haushalt in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus innerhalb des EU- und EWR-Raums verlegt wird, also auch für den Umzug in die Finca auf Mallorca. (Quelle: Haufe.Steuern.de)