Steuertipp Lohn (III) Zuschuss zur Kinderbetreuung

Bekannt ist, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kindergartenbeitrag der Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Weniger bekannt ist, dass das ebenso für vergleichbare Einrichtungen gilt.

Zu den vergleichbaren Einrichtungen gehören Kindertagesstätten, Tages- und Wochenmütter, Schulkindergärten, Kinderkrippen und Ganztagespflegestellen.

Wesentliche Voraussetzungen für die Begünstigung der Arbeitgeberleistungen ist, dass das Kind das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht schulpflichtig ist. Die Schulpflicht richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Landesschulgesetz. Für Kinder, die im laufenden Jahr 6 Jahre alt werden, gibt es Vereinfachungsregelungen.

Der Arbeitgeber darf aber LSt- und SV-Frei nur die Kosten für die Unterbringung und Betreuung bezuschussen. Kosten für die Verpflegung sind nicht begünstigt.

Anmerkung: Trotz sorgfältiger Recherche können im Steuertipp auch Fehler enthalten sein, bzw. durch Gesetz und Rechtsprechung überholt werden. Der Steuertipp erhebt keinen Anspruch auf vollständige Darstellung. Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen werden. Einzelheiten sind in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater abzuklären.

 

Erleichterungen bei der Berücksichtigung von volljährigen Kindern ab 2012

Bisher konnten Kinder, die sich in Ausbildung befanden, nur berücksichtigt werden, wenn die Summer der eigenen Einkünfte und Bezüe nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr betrugen.

Ab 2012 entfällt diese Einkommensgrenze.

Aber beachten: Im Rahmen dieser Umstellung werden Kinder über 18 nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung begünstigt. Insoweit müssen Eltern und Arbeitgeber aufpassen, dass ein beschäftigtes volljähriges Kind ab 2012 einer schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen kann und damit die Förderung entfällt. Erlaubt ist aber eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (400-EUR-Job).

Mehr Infos erhalten Sie nachgeliefert, wenn der komplette Wortlaut amtlich veröffentlicht wurde und Detailfragen geregelt wurden.