Kleinunternehmer (gilt schon ab 2020)
Anhebung der unteren Grenze des Gesamtumsatzes für die Kleinunternehmerbesteuerung von bisher 17.500 EUR auf 22.000 EUR. Hat der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr (schon 2019) nicht mehr als 22.000 EUR Gesamtumsatz realisiert und wird voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr (dann 2020) nicht mehr als 50.000 EUR Gesamtumsatz machen, ist die Kleinunternehmereigenschaft gegeben.
Erhöhung der Istbesteuerungsgrenze
Der Bundestag hat eine spürbare Bürokratieentlastung in den Regierungsentwurf zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen mit aufgenommen (vgl. BT-Drucks. 19/15876, S. 41, 69). Ab 1.1.2020 soll die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 € angehoben werden. Quelle: DStV, Pressemitteilung vom 13.12.2019