Wieder mal ein Fall „entweder oder“ des Bundes. Man kann von ELENA halten was man will. Die Einführung, der Aufwand und die Umsetzung war sicherlich nicht einfach und kostenintensiv. War aber daran wirklich alles so schlecht ??
Aus der Praxis her gesehen war (und ist noch) z.B. der Antrag für die Erstattungen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz eine feine Sache. Dier Erstattungsanträge sind meßbar schneller bearbeiten und den Arbeitgebern erstattet worden.
Die Bundesregierung wird den elektronischen Gehaltsnachweis „Elena“ aus datenschutzrechtlichen Gründen wieder abschaffen. Es muss nur noch im Rahmen eines Gesetzes verabschiedet werden.
Damit ist ein datenschutzrechtlich höchst umstrittenes IT-Großprojekt des Bundes gescheitert. Mit dem System sollte der Papierkram auf dem Amt verringert werden. Der „elektronischen Entgeltnachweis“ sollte bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen und Abläufe erleichtern.