Der Wunsch das Besteuerungsverfahren zu modernisieren und von unnötiger Bürokratie zu befreien ist wirklich wünschenswert, wenn es denn auch kommt.
Das Ausfüllen von gewissen Daten durch das Finanzamt kann in der Praxis sehr hilfreich sein. Mal ein sehr guter (viel zu seltener) Ansatz.
Die Finanzminister der Länder haben dieses wichtige Projekt einer weiteren Ausbaustufe der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgerin bzw. Bürger und Finanzamt auf ihrer Konferenz am 22. Juni 2011 noch einmal ausdrücklich bekräftigt und gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium die Eckpunkte festgeschrieben:
Die „vorausgefüllte Steuererklärung“
- ist ein kostenloses elektronisches Serviceangebot der Finanzverwaltung ab 2013
- erleichtert die Erstellung der Einkommensteuererklärung, durch Anzeige gespeicherte Informationen
- liefert eine aktuelle Datenbasis,enthält bereits in der ersten Stufe eindeutig zuordenbare wesentliche Informationen für die Einkommensteuererklärung: Dies sind die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen. In den folgenden Stufen ist die Bereitstellung weiterer steuerlich relevanter Informationen vorgesehen.
- gewährleistet höchstmögliche Datensicherheit, denn die Informationen unterliegen dem Steuergeheimnis. Nur der Steuerpflichtige selbst oder ausdrücklich durch ihn autorisierte Personen – wie etwa sein Ehepartner oder sein steuerlicher Berater – dürfen die Daten abrufen.