Krankenkassenbeiträge sind seit 2010 steuerlich voll absetzbar. Steuerzahler könnten jedoch Probleme bekommen, wenn im Jahr 2010 Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009 gutgeschrieben wurden. Der Fiskus bekommt die Daten von den Versicherungen auch so übermittelt und verrechnet 2009er Erstattungen mit 2010er Zahlungen.
So die Äußerungen des Bundes der Steuerzahler in Berlin. Denn grundsätzlich mindern Beitragsrückerstattungen den abziehbaren Betrag. Aber diese Frage ist – wie so oft – umstritten. „Nach Ansicht einiger Experten dürfen sich die Beitragsrückerstattungen aus 2009 nicht mindernd auf die Abzugshöhe der Krankenkassenbeiträge in 2010 auswirken, da sich 2009 die Beiträge zur Krankenkasse – wenn überhaupt – nur in wesentlich geringerem Umfang steuerlich auswirkten“, erläutert Anita Käding vom Steuerzahlerbund. „Diese Position steht der der Finanzverwaltung entgegen.“
Also Beitragsrückerstattungen aus 2009 in Steuererklärung 2009 verrechnen
Daher die Empfehlung Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009 in der Steuererklärung 2009 verrechnen lassen. „Dies muss gegenüber dem Finanzamt zwar gesondert erklärt werden, führt aber regelmäßig zu keinen oder nur sehr geringen nachteiligen steuerlichen Auswirkungen“, erklärt Käding. Also entsprechend beantragen und kontrollieren.