Bur eine kleine Randnotiz:
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 28.02.2013 – VI R 58/11 bekräftigt, dass der Werbungskostenhöchstbetrag von 1.250 Euro p.a. ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für häusliche Arbeitszimmer keine verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.