Folgende Fälle kommen in der Praxis häufig vor:
Sie machen ein Zweitstudium, weil Sie in Ihrem erlernten Beruf weiterkommen wollen, und „klinken sich mehrere Monate für ein Vollzeitstudium aus Ihrem Arbeitsleben aus.
Sie sind Auszubildender und werden für mehrere Wochen oder Monate in Blockunterricht geschickt.
Es stellte sich die Frage: Sind die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte (Uni, FH oder dgl.) voll absetzbar, d.h. 30 Cent pro gefahrenen Kilometer oder nur 30 Cent pro Entfernungskilometer, weil die längermonatige Ausbildungsstelle zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird ?
Der BFH urteilt am 09.02.2012 (VI R 42/11 und VI R 44/10) ganz klar:
Eine Ausbildungsstätte kann nie zu einer regelmäßigen Einsatzstelle werden. Es gelten die Dienstreisegrundsätze. Also Ansatz von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.