Haben Sie ein Job-Ticket von Ihrem Arbeitgeber erhalten ?
Dann bekommen Sie unter Umständen bei der nächsten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung ein Problem.
Hintergrund des Rechtsfalls:
Ein Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern ein Job-Ticket ausgegeben. Diese gibt es nur als Jahres-Ticket. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am 30.08.2011 mit AZ 3 K 2579/09 entschieden, dass im Monat der Ausgabe die volle Zuwendung erfolgt. Das Jahres-Ticket überschreitet damit die steuer- und sozialversicherungsfreien Sachzuwendung von 44 Euro/Monat. Eine Umlage auf 12 Monate erfolgt nicht.
Warten wir die Revision beim BFH ab. Das Revisions-AZ ist noch nicht bekannt.