Wahnsinnig worüber alles getritten wird. Unterhaltszahlungen an die „liebe“ Schwiegermutter abziehbar ? Das Finanzamt sagte nein, der BFH sagte ja.
Natürlich gibt es eine kleine Besonderheit im Urteilsfall: Die klagende Ehefrau lebte von Ihrem Ehemann getrennt und unterstützte die Schwiegermutter (Mutter des Ehemannes) und das auch noch, obwohl die Schwiegermutter im Ausland lebt.
Maßgebend ist deutsches Zivirecht. Es ist grundsätzlich egal, ob die Eheleute getrennt leben oder nicht. Solange sie zivilrechtlich als verheiratet gelten, besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern und auch gegenüber den Schwiegereltern. Die Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Quelle BFH Online zum BFH-Urteil vom 22.07.2011 – VI R 13/10, veröffentlicht am 05.10.2011