Die Finanzbehörden der Bundesländer NRW, Bayern und Hessen bieten zur liquiden Entlastung an, dass Unternehmen einen Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuervorauszahlung 2020 stellen können.
Wäre schön, wenn die andern Bundesländer nachziehen würden.
Rheinland -Pfalz ist seit 25.03.2020 auch dabei.
Quelle: Finanzbehörden online (ImA)