Neue Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen: kaputt

Der Bundestag hat am 25.04.2013 eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen beschlossen.

Ab 01.01.2013 beträgt die Aufbewahrungsfrist 8 Jahre und ab 2015 7 Jahre. In der Praxis umgesetzt bedeudet das für Sie:

Im Jahr 2013 können Sie alle Unterlagen bis einschließlich 2005 entsorgen.

Im Jahr 2015 können Sie alle Unterlagen bis einschließlich 2008 entsorgen.

Nur noch ein wenig Vorsicht. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.

Weitere Folgen:

Bilanzierende Unternehmen, die Ihren Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch erstellen und in Ihren Bilanzen eine Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen gebildet haben, müssen diese Rückstellung im Abschluss 2013 und folgende (2015 wieder) an die geänderten Aufbewahrungsfristen anpassen.

 Aktuelle Info: Die obige Info hatte ich am 30.04.2013 publiziert.

Jetzt ist es amtlich: Der Bundesrat hat dem nicht zugestimmt; es bleibt alles beim alten.

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