In meinem Artikel vom 23.09.2011 habe ich schon auf die Grenze von 110 Euro Brutto hingewiesen und was dabei zu beachten ist.
In meinem Teil 2 möchte ich auf eine Gefahrenquelle hinweisen:
Geschenke gefährden den Steuerbonus
Sachgeschenke bis zu brutto 40 Euro müssen bei der Prüfung der 110-Euro-Grenze mit einbezogen werden. Schenken Sie Ihren Mitarbeitern/-innen wertmäßig mehr als 40 Euro liegt, besteht wie bisher stets volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Dafür fallen diese kostbaren Geschenke aber nicht mehr unter die 110-Euro-Grenze.
Tombolagewinne haben einen Sonderstatus. Sind sie von geringem Wert (unter 40 Euro brutto) und werden sie unter allen teilnehmenden Arbeitnehmern verlost, sind sie steuerfrei.
Also fleißig schenken. Frohe Weihnachten.