Eine böse Falle beschert uns das rechtskräftige Urteil des FG Hessen vom 16.06.2011 (AZ 11 K 2096/09).
Wir alle kennen die Regelung, dass die Auszahlung von Lebensversicherungen nach Ablauf von 12 Jahren steuerfrei sind. Das dies nicht immer gilt, muss wurde uns mit dem FG-Urteil klar gemacht.
Tenor: Eine Lebensversicherung, die im Jahr 1993 durch eine Einmaleinzahlung abgeschlossen wurde ist nach regulärem Ablauf (hier 2006) in Höhe des Zinsanteiles steuerpflichtig, wenn sie als Kapitalabfindung in einem Betrag ausgezahlt wird ! Laut Gericht gehört eine LV gegen Einmalzahlung nicht zu den begünstigten Lebensversicherungen.
Wären die Beiträge regelmäßig gezahlt worden, wäre die Versicherung begünstigt gewesen. (Quelle: NWB Datenbank)
Dumm gelaufen, wäre wohl besser mit laufenden monatlichen Rentenzahlungen ausgezahlt worden.