Sie erinnern sich an das Urteil vom 28.07.2011 ? Klar, wissen Sie vielleicht von mir. Wie so oft beweist sich die Spitze der Verwaltung als mehr oder weniger schlechter Verlierer.
Passt dem Bundesfinanzminister ein Urteil des BFH nicht, gibt es einen sogenannte Nichtanwendungserlass (bedeutet, dass ein Urteil über den entschiedenen Fall nicht angewendet werden darf), oder wie jetzt publiziert beabsichtigt er ganz schnell das Gesetz zu ändern.
Die Finanzbehörden sollen das Urteil sehr restiktiv anwenden. Verständlich ist, dass man als Steuerpflichtiger den Veranlassungszusammenhang nachweisen muss. So sagt doch das Urteil. Warum so viel aufhebens ? Doch das BMF sattelt lieber drauf:
Zitat des BMF Dr. Schäuble aus der Welt am Sonntag: „Ich bin für eine Gesetzesänderung. Wir brauchen eine klare Linie. Als ich Steuerrecht gelernt habe, war klar, dass die Erstausbildung nicht als Werbungskosten oder Sonderausgabe anerkannt wird. Theoretisch könnte man ja auch behaupten, dass für Lebensmittel getätigte Ausgaben Werbungskosten sind: Man muss ja essen, um zu studieren oder arbeiten zu können“.
Leute ! Ich habe in meiner Ausbildung und von Finanzbeamten gelernt, dass man für die Zukunft kein Recht auf vormals (meist versehentlich) erhaltenes Unrecht hat. Das muss vorbehaltlos auch im Umkehrschluss für die Finanzverwaltung gelten.
Sollten Sie davon betroffen werden, heißt es immer wehren, wehren, wehren …. .